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Schulgeld, weitere Kosten und gut zu Wissen an der Freien Alternativschule Dresden

Liste der Entgelte für Leistungen, gültig ab 1.1.2025, Beschluss durch Mitgliederversammlung am 10.12.2024

  • Schulgeld (Grundstufe, Mittel- und Oberstufe):
    Grundbetrag (Festbetrag) für das Kalenderjahr 2025: 84,00 € / je Kind / je Monat

    Neue Familien: der Grundbetrag gilt von Schulanfang bis zum Jahresende, ab Januar 2025 als solidarischer Bieterbeitrag frei wählbar im Bieterverfahren Dezember 2024

    Das Schuljahr hat immer 12 Monate und läuft vom 1.8. bis 31.7. des Folgejahres. Die Kalkulation des Grundbetrages erfolgt für ein Kalenderjahr.

  • Essengeld:  3,80 € / je Portion
    zuzüglich Vesper (nur Hortkinder Klasse 1 - 4: 0,15 €/ je Portion
    Einzug erfolgt nach monatlicher Abrechnung. 
     
  • Hortgeld (nur Klasse 1 - 4): 101,15 € / Monat
    Das Hortgeld ist laut Satzung der Stadt Dresden zu zahlen. Die Beträge werden jährlich im September neu durch den Stadtrat beschlossen, veröffentlicht und eingefordert.
    Das Hortgeld (siehe Betreuungsvertrag der FAS) ist an den Schulbesuch gebunden.
     
  • Beitragsordnung:
    gültig ab 1.1.2024, Beschluss durch Mitgliederversammlung 12/2023
    Vereinssockelbeitrag (pro Familie, alle Elternteile, alle Jugendlichen): 15,00 Euro / Monat
    zuzüglich eines solidarischen Bieterbeitrags, bei der Bieter-Mitgliederversammlung frei wählbar, durchschnittlicher Betrag: 10,00 Euro / Monat
  • Änderungen der Beitragsordnung ergeben sich aus den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

Zeit in der FAS für Kinder:

  • Lernzeiten Grundstufe: 8.30 – 14.00 Uhr
  • Lernzeiten Mittelstufe: 8.30 – 14.30 Uhr /15.00 Uhr
  • Lernzeiten Oberstufe: 8.30 – 14.30 Uhr /16.00 Uhr
     
  • Hortbetreuung für die Kinder der Klassen 1 – 4 : Frühhort ab 7.00 Uhr, Nachmittagshort Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr/freitags bis 15 Uhr
     
  • Ferienhortbetreuung: alle sächsischen Ferien außer Schließzeit in der 3. - 5. Ferienwoche in den Sommerferien und den sächsischen Weihnachtsferien (Beschluss der Mitgliederversammlung), Ferienhortbetreuung 8.00-16.00 Uhr, freitags 8.00-15.00 Uhr, zusätzlich zwei Schließtage (in der Regel nach dem Buß- und Bettag)

Zeit in der FAS und für die FAS für Sorgeberechtigte

  • Arbeitsstunden: jedes sorgeberechtigte Elternteil leistet 17 Arbeitsstunden pro Schuljahr, davon sind 3 Stunden in der Werterhaltung für das Schulhaus zu erbringen
  • Putzen: jede Familie ist 3 - 4 mal im Jahr mit Wochenendputz laut Putzplan dran, es gibt festgelegte Putzbereiche, Putzstunden werden nicht als Arbeitsstunden gezählt

weiterführende Informationen:

  • Essengeldermäßigung:
    über Bildungspaket (BuT), Stadt Dresden, online und im SG Bildung und Teilhabe
  • Hortgeldermäßigung/Erlass:
    kann im Eigenbetrieb Kindertagesstätten beantragt werden, (für Kinder aus anderen Gemeinden im jeweiligen Kreisjugendamt). Es gibt auch Ermäßigungen für Geschwister und Alleinerziehende.
  • Fahrtkosten:
    Bildungsticket der DVB
  • Bildungspaket:
    Übernahme von Kosten für Tagesausflüge, Schulfahrten, Schulmaterialien und ähnlichem gibt es über das Bildungspaket (BuT), Stadt Dresden, online und im SG Bildung und Teilhabe